Seminarhotel Österreich, seminargo, Lockerungen ab 10. Juni

Weitere Lockerungen in Sicht!
Was ist neu ab 10. Juni?

Aufgrund des laufenden Impffortschritts und der sinkenden Neuinfektionen ist es in Österreich erfreulicherweise möglich, weitere Lockerungsschritte zu setzen. Die Bundesregierung hat daher die nächsten Erleichterungen ab 10. Juni (und 1. Juli) angekündigt. Wir haben hier für Sie die wichtigsten Neuerungen kurz zusammengefasst:

Allgemein:

– Zusammenkünfte von Personen im Innenbereich auf max. 8 Personen (zzgl. minderjähriger Kinder) ausgeweitet

– Zusammenkünfte von Personen im Außenbereich auf max. 16 Personen (zzgl. minderjähriger Kinder) ausgeweitet

– keine Masken-Pflicht im Außenbereich


Gastronomie:

Gäste müssen weiterhin ein gültiges negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung vorweisen (3-G Regel) – zudem werden auch Selbsttests vor Ort weiterhin möglich sein.

Im Innenbereich sind nun maximal 8 Erwachsene (zzgl. minderjähriger Kinder) pro Besuchergruppe erlaubt – ohne Einschränkung auf verschiedene Haushalte.
Im Außenbereich sind nun maximal 16 Erwachsene (zzgl. minderjähriger Kinder) pro Besuchergruppe erlaubt – ohne Einschränkung auf verschiedene Haushalte
.

Sperrstunde wird auf 24.00 Uhr erweitert.

Mindestabstand zwischen Besuchergruppen (nicht zwischen den Tischen) wurde auf 1 Meter reduziert.

Eng anliegender Mund-Nasen-Schutz für Mitarbeiter im direkten Kundenkontakt, wenn ein Impf- oder Genesungsnachweis oder ein negativer Testnachweis für die jeweils vorgesehene Gültigkeit (PCR-Test 72h, Antigentest 48h, kontrollierter Selbsttest 24h) erbracht werden kann – sonst FFP2-Masken-Pflicht.


Beherbergung:

Gäste müssen weiterhin bei der Anreise ein gültiges negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung vorweisen (3-G Regel) – zudem werden auch Tests vor Ort weiterhin möglich sein.

Mindestabstand zwischen Gästegruppen wurde auf 1 Meter reduziert.

Verköstigung von Gästen analog zu Regelungen der Gastronomie, wobei Angehörige einer Gästegruppe gleichgestellt sind, wie Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben.
Wellnessbetrieb analog zu Regelungen der Wellness- und Freizeiteinrichtungen wobei auch hier Angehörige einer Gästegruppe gleichgestellt sind, wie Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben
.


Veranstaltungen:

Teilnehmer müssen weiterhin vor der Veranstaltung ein gültiges negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung vorweisen (3-G Regel) – zudem werden auch Selbsttests vor Ort möglich sein.

Teilnehmeranzahl bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen (Kinos, Konzert, Kabarett, Seminar)
Innenbereich: 1.500 Personen (nun 75 Prozent Maximalauslastung des Veranstaltungsortes möglich)
Außenbereich: 3.000 Personen (nun 75 Prozent Maximalauslastung des Veranstaltungsortes möglich)

Private Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern sind weiterhin nicht als Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen zu verstehen!

Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze:
Innenbereich: 50 Personen
Außenbereich: 50 Personen

Auch bei Veranstaltungen wird der Mindestabstand zwischen Besuchergruppen auf 1 Meter reduziert.

FFP2-Masken-Pflicht nur mehr im Innenbereich bei Veranstaltungen.
Eng anliegender Mund-Nasen-Schutz für Mitarbeiter im direkten Kundenkontakt, wenn ein Impf- oder Genesungsnachweis oder wöchentlich ein negativer Testnachweis (Selbsttests vor Ort gelten nicht als Nachweis) erbracht werden kann – sonst FFP2-Masken-Pflicht.
Verköstigung von Besuchern analog zu Gastronomie – ausgenommen sind Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze, hier ist keine Konsumation von Speisen und Getränken erlaubt.


Fach- und Publikumsmessen:

Messebesucher haben weiterhin ein gültiges negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung vorzuweisen (3-G Regel) – zudem werden auch Selbsttests vor Ort möglich sein.

Kapazitätsbeschränkungen in geschlossenen Räumen wurde auf 10 m² Besucherfläche pro Besucher reduziert.

Sobald es neue Vorgaben oder Änderungen gibt, werden wir Sie so rasch wie möglich informieren!

Quellen: Sichere Gastfreundschaft, WKO, Sozialministerium

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